Bei Ankunft im Zentralgefängnis Lenzburg am 23. Mai 2025, 10.30 Uhr, bezahlte der Gesuchsgegner seine offenen Bussen, wodurch der Strafvollzug hinfällig wurde (MI3-act. 44). Das MIKA ordnete in der Folge die sofortige Festnahme und Inhaftierung des Gesuchsgegners gestützt auf § 12 des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) an (MI3-act. 44).