Am 20. Mai 2025 informierte das SEM das MIKA dahingehend, dass der Gesuchsgegner durch die russischen Behörden identifiziert worden sei und für ihn innerhalb eines Jahres ein Ersatzreisedokument bestellt sowie die Flugbuchung organisiert werden könne (MI3-act. 27 f.). Infolgedessen meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 25. Mai 2025 für einen begleiteten Flug (DEPA) nach Russland an (Akten des Amtes für Migration und Integration Teil 4 [MI4-act.] 22).