Am 30. September 2024 wurde der Gesuchsgegner erneut auf seine Ausreiseverpflichtung und seine Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung hingewiesen. Zudem wurde er auf die Möglichkeit einer Haftanordnung zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung aufmerksam gemacht. Hierauf reichte der Gesuchsgegner am 3. Oktober 2024 mit Hilfe einer Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt Pöschwies erneut ein Asylgesuch ein (MI1-act. 814, 819).