Der Gesuchsgegner wurde am 12. Mai 2025 vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) zum Ausreisegespräch vorgeladen (MIact. 61). Ab dem 15. Mai 2025 galt der Gesuchsgegner als unbekannten Aufenthalts und erschien nicht zu dem auf den 27. Mai 2025 angesetzten Ausreisegespräch (MI-act. 70, 72).