Für das am 28. Mai 2025 angesetzte konsularische Ausreisegespräch verweigerte der Gesuchsgegner den Transport, konnte jedoch von der Kantonspolizei Aargau zugeführt werden (MI-act. 548 f.). Am 17. Juli 2025 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die algerischen Behörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments einstweilen verneint haben, da sie das Dossier des Gesuchsgegners eingehender studieren möchten (MIact. 563).