Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 schrieb das SEM das Wiedererwägungsgesuch des Gesuchsgegners formlos ab. Damit wurde der Wegweisungsentscheid vom 8. Mai 2024 wieder vollstreckbar (siehe vorne Erw. II/2.2). In der Folge lud das MIKA den Gesuchsgegner auf den 18. Juli 2025 zu einem weiteren Ausreisegespräch vor (MI-act. 123 ff.). Anlässlich dieses Gesprächs äusserte der Gesuchsgegner erneut, nicht in die Türkei zurückkehren zu wollen (MI-act. 124 f.). Auch im Rahmen der heutigen Verhandlung gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, dass er nicht bereit sei, in die Türkei auszureisen (Protokoll S. 5, act. 41).