D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 7, act. 43). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 7, act. 43): 1. Es sei der Gesuchsgegner unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen. -4- 2. Eventualiter sei als mildere Massnahme ihm die Pflicht aufzuerlegen, sich in T._____ aufzuhalten oder sich regelmässig zu melden. 3. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: