Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 schrieb das SEM das Gesuch des Gesuchsgegners um Wiedererwägung des asylrechtlichen Entscheids formlos ab (MI-act. 95 f.). Auf Vorladung erschien der Gesuchsgegner am 18. Juli 2025 zu einem Ausreisegespräch beim MIKA (MI-act. 123). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 18. Juli 2025 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 128 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.