Anlässlich einer Schwarzarbeitskontrolle der Regionalpolizei Lenzburg am 23. Mai 2025 wurde der Gesuchsgegner in einem Lebensmittelgeschäft -3- angetroffen (MI-act. 110). Bei einer nachfolgenden polizeilichen Einvernahme gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, dass er seit circa einem Jahr unregelmässig, jedoch mehrmals pro Woche, im rapportierten Lebensmittelgeschäft arbeite. Für seine Einsätze erhalte er Essen, Kleidung und ab und zu zehn bis zwanzig Franken Bargeld, jedoch keinen eigentlichen Lohn (MI-act. 115).