, kündigte das SEM dem Gesuchsgegner an, das Mehrfachasylgesuch formlos abzuschreiben, sollte er sich nicht bis zum 20. Dezember 2024 persönlich am Schalter des MIKA melden und dem SEM eine Anmeldebestätigung zukommen lassen (MI-act. 89 f.). Am 12. Dezember 2024 meldete sich der Gesuchsgegner beim MIKA und nahm den Aufenthalt wieder auf, wobei er angab, zwischenzeitlich bei einem Kollegen in S._____ gewohnt zu haben (MI-act. 92). Zwischen Ende Mai und Ende Juni 2025 galt der Gesuchsgegner wiederholt als kurzzeitig provisorisch vermisst (MI-act. 100 f.).