Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 informierte das SEM das MIKA, dass der Gesuchsgegner am 22. November 2024 über seinen Rechtsvertreter ein Mehrfachasylgesuch hatte einreichen lassen. Es ersuchte das MIKA zudem, einstweilen vom Vollzug der Wegweisung abzusehen (MI-act. 84). Nachdem das MIKA dem SEM am 3. Dezember 2024 mitgeteilt hatte, dass der Gesuchsgegner seit dem 23. Oktober 2023 als untergetaucht gelte (MIact. 88), kündigte das SEM dem Gesuchsgegner an, das Mehrfachasylgesuch formlos abzuschreiben, sollte er sich nicht bis zum 20. Dezember 2024 persönlich am Schalter des MIKA melden und dem SEM eine Anmeldebestätigung zukommen lassen (MI-act.