Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) führte am 18. Oktober 2024 mit dem Gesuchsgegner ein Ausreisegespräch. Anlässlich dieses Gesprächs betonte der Gesuchsgegner mehrfach, nicht in die Türkei zurückkehren zu wollen (MI-act. 76 ff.). Seit dem 23. Oktober 2024 hielt sich der Gesuchsgegner nicht mehr in der zugewiesenen Asylunterkunft auf und galt fortan als verschwunden bzw. unbekannten Aufenthalts (MI-act. 82, 87).