Zum anderen gab er zu Protokoll, dass er nicht ausgereist sei, weil seine Freunde in der Schweiz leben würden, und dass ihm der Reisepass gestohlen worden sei und er keinen neuen beschaffen könne (MI-act. 310 f.). Im Rahmen der heutigen Haftverhandlung gab der Gesuchsgegner schliesslich zu Protokoll, dass er wegen eines Staatsanwalts bisher nicht ausgereist sei, nun jedoch dazu bereit sei, die Schweiz sofort zu verlassen und in Italien einen Drogenentzug anzutreten (Protokoll S. 4, act. 25).