lit. A). Zuletzt wurde der Gesuchsgegner am 15. Juli 2025 in St. Gallen festgenommen und am 16. Juli 2025 dem MIKA zugeführt, das ihn gleichentags zur Anordnung einer Ausschaffungshaft befragte (siehe vorne lit. A und B). Anlässlich dieser Befragung führte der Gesuchsgegner zum einen aus, dass er bereit sei, die Schweiz zu verlassen und mit den Behörden zu kooperieren (MI-act. 311 f.). Zum anderen gab er zu Protokoll, dass er nicht ausgereist sei, weil seine Freunde in der Schweiz leben würden, und dass ihm der Reisepass gestohlen worden sei und er keinen neuen beschaffen könne (MI-act.