Am 22. April 2025 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei St. Gallen festgenommen und am 23. April 2025 dem MIKA zugeführt (siehe vorne lit. A). Sowohl gegenüber der Kantonspolizei St. Gallen als auch gegenüber dem MIKA gab er an, er sei davon ausgegangen, dass er die Schweiz erst am 22. April 2025 verlassen müsse, weshalb er seine Ausreise erst auf den Verhaftungstag hin geplant habe (MI-act. 124, 150). Am 16. Juni 2025 wurde der Gesuchsgegner erneut dem MIKA zugeführt und führte anlässlich einer Befragung am 17. Juni 2025 aus, er wolle die Schweiz umgehend verlassen (siehe vorne -7-