Der Gesuchsgegner wurde am 15. Juli 2025 um 20.04 Uhr von der Stadtpolizei St. Gallen angehalten. Dabei stellte die Patrouille fest, dass ein gültiger Landesverweis besteht. In der Folge wurde der Gesuchsgegner wegen des Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20) und zwecks Zuführung ans MIKA festgenommen (MI-act. 290 f.). Am 16. Juli 2025 wurde der Gesuchsgegner in den Aargau überführt (MIact. 297).