Am 24. April 2025 rapportierte die Kantonspolizei St. Gallen den Gesuchsgegner als beschuldigte Person in mehreren im Frühjahr 2025 begangenen Einbruchsdiebstählen sowie weiterer Delikte (MI-act. 127 ff.). Am 16. Juni 2025 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei St. Gallen erneut wegen des Verdachts auf Verweisungsbruch festgenommen (MI-act. 181 f.) und anschliessend dem MIKA zugeführt (MI-act. 189). Gegenüber dem MIKA bekräftigte er erneut seinen Ausreisewillen (MIact. 189). Daraufhin forderte ihn das MIKA erneut auf, die Schweiz zu verlassen (MI-act. 211).