Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 6. Juni 2020 in die Schweiz ein und erhielt am 16. Juni 2020 durch die Migrationsbehörde des Kantons St. Gallen eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Am 3. November 2020 wurde ihm für die Dauer von fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erteilt (act. 2; Protokoll S. 4).