An der festgestellten Untertauchensgefahr ändert auch nichts, dass der Gesuchsgegner gesundheitliche Beeinträchtigungen hat und unter anderem an einer schweren Muskelatrophie beider Beine infolge einer Poliomyelitis im Kindesalter leidet (MI-act. 76 ff.). Der Gesuchsgegner konnte trotz dieser Einschränkungen eigenständig über Portugal in die Schweiz reisen, wobei er punktuell Unterstützung von Dritten erhielt (Protokoll S. 5, act. 32). Darüber hinaus ist er in der Lage, wöchentliche physiotherapeutische und mindestens zweiwöchentliche psychotherapeutische Termine wahrzunehmen (MI-act. 113, 121, 157).