B. Im Anschluss an das Ausreisegespräch vom 17. Juli 2025 befragte das MIKA den Gesuchsgegner zur Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 154 ff.). Nach der Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 16. Juli 2025, 10.50 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für 30 Tage bis zum 14. August 2025, 12.00 Uhr, angeordnet.