Am 15. Juli 2025 erteilte das MIKA der Kantonspolizei Aargau den Auftrag zur Festnahme des Gesuchsgegners (MI-act. 133), woraufhin dieser am 16. Juli 2025, 10.50 Uhr, festgenommen und dem Bezirksgefängnis Aarau zugeführt wurde (MI-act. 147 f.). Gleichentags meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen Linienflug an (MI-act. 136). -3- Am 17. Juli 2025 führte das MIKA ein Ausreisegespräch mit dem Gesuchsgegner, anlässlich dessen es ihn darüber informierte, dass seine Ausreise technisch möglich sei, woraufhin er erneut zu Protokoll gab, keinesfalls nach Guinea-Bissau zurückkehren zu wollen (MI-act. 152 ff.).