Gegenstand Ausschaffungshaft gestützt auf Art. 76 AIG / Haftüberprüfung -2- Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 25. Juni 2023 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 28 f., 33, 40). Mit Zuweisungsentschied des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 24. Juli 2023 wurde der Gesuchsgegner dem Kanton Aargau zugewiesen (MI-act. 6).