Sodann dient die vorliegend zu bestätigende Ausschaffungshaft primär der Verhinderung eines Untertauchens des Gesuchsgegners und nicht mehr der Erzwingung eines kooperativeren Verhaltens, wie dies bei der Verhängung der später aufgehobenen Eingrenzung noch hauptsächlich bezweckt worden war. Der Aufhebung der Eingrenzung durch das Verwaltungsgericht lag damit sowohl ein anderer Sachverhalt als auch ein anderes Motiv zugrunde, weshalb der Gesuchsgegner hieraus nichts zu seinen Gunsten abzuleiten vermag. Da mittlerweile die Identität und die algerische Staatsangehörigkeit des Gesuchsgegners erstellt sind, die Beschaffung der Ersatzdokumente nicht - 12 -