Da dieser nach wie vor als libyscher Staatsbürger auftritt, mussten zunächst seine wahre Identität geklärt, ein konsularisches Ausreisegespräch mit der Heimatbehörde organisiert sowie Ersatzreisedokumente beschafft werden. Das MIKA hat sich bislang hinreichend um einen beförderlichen Vollzug bemüht, zumal ein solcher ohnehin nicht vor Ende des Strafvollzugs möglich gewesen wäre, die algerischen Behörden inzwischen die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers zugesichert haben und eine Ausschaffung nun bei entsprechender Kooperation des Gesuchsgegners innert kurzer Zeit möglich sein dürfte.