Am 14. Mai 2024 identifizierte das algerische Generalkonsulat in Genf den Gesuchsgegner als algerischen Staatsbürger mit dem Namen A._____, geboren am tt.mm.jjjj. Daraufhin führte das MIKA am 7. Juni 2024 ein weiteres Ausreisegespräch durch, anlässlich dessen der Gesuchsgegner an seinen bisherigen Angaben zu seiner Person festhielt und bestritt, algerischer Staatsbürger zu sein. Er erklärte zudem, dass er weiterhin bereit sei, nach Libyen auszureisen, nicht jedoch nach Algerien (MIact. 236 ff.).