Mit Entscheid vom 2. August 2023 lehnte das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz und dem Schengen- -3- Raum weg (MI-act. 86 ff.). Der negative Asylentscheid erwuchs am 5. September 2023 in Rechtskraft (MI-act. 102). Die Ausreisefrist bis zum 6. September 2023 liess der Gesuchsgegner unbenutzt verstreichen (MIact. 100, 103). Anlässlich eines am 26. September 2023 geführten Ausreisegesprächs erklärte sich der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) bereit, in sein angebliches Heimatland Libyen zurückzukehren (MI-act. 125).