Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 11. April 2023 wurde der Gesuchsgegner wegen mehrfacher Missachtung einer ausländerrechtlichen Ein- oder Ausgrenzung sowie mehrfacher Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen bestraft (MI-act. 52). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. Juni 2023 wurde der Gesuchsgegner wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, Missachtung einer ausländerrechtlichen Ausgrenzung sowie des Besitzes und Konsums von Betäubungsmitteln mit einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen und einer Busse von Fr. 400.- bestraft (MI-act. 112 ff.).