Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 2. November 2022 wurde der Gesuchsgegner wegen geringfügigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, mehrfacher rechtswidriger Ein- bzw. Ausreise und mehrfacher Missachtung einer ausländerrechtlichen Ein- oder Ausgrenzung mit einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen bestraft (MI-act. 47). Mit Zuweisungsentschied des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 8. November 2022 wurde der Gesuchsgegner dem Kanton Aargau zugewiesen (MI-act. 10).