A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 5. September 2022 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch, wobei er angab, B._____ zu heissen sowie libyscher Staatsbürger und am tt.mm.jjjj geboren zu sein (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 4 ff., 12, 86). Im asylrechtlichen Verfahren wurde er unter weiteren Alias-Namen geführt (MI-act. 86). Am 28. und 29. September 2022 hielt sich der Gesuchsgegner kurzzeitig unerlaubt im grenznahen Deutschland auf (MI-act. 339).