2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer (vorab via Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich per IncaMail) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern das MIKA (mit Rückschein) Mitteilung an: das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (per IncaMail) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten