Die Einzelhaft dient vorliegend dem Schutz der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz, schützt aber zugleich auch mitinhaftierte Personen, welche sich der Ideologie des Beschwerdeführers widersetzen. Zur Abmilderung der Härte der Einzelhaft haben das MIKA und das ZAA verschiedene Massnahmen ergriffen. So steht dem Beschwerdeführer viel Platz zur Verfügung, Kontakte zum Personal des ZAA und zu privilegierten Kontaktpersonen werden zugelassen, er kann den Hauptflügel einsehen und wird nicht isoliert und die Notwendigkeit der Massnahme wird regelmässig vom MIKA überprüft (siehe vorne lit. E).