4.4.5. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das ZAA in enger Absprache mit dem MIKA zusätzlich verschiedene Massnahmen beabsichtigt, um die Härte der Einzelhaft zu mildern. So bewohnt der Beschwerdeführer mittlerweile allein einen separaten Flügel. Der Haftraum des Beschwerdeführers wird von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet, sodass er sich in dieser Zeit auch im Flur aufhalten und sich mit vorbeigehenden inhaftierten Personen unterhalten kann (siehe vorne lit. E). Ihm wird dadurch möglichst viel Platz verschafft und soziale Kontakte werden schrittweise wieder zugelassen.