Nach dem Gesagten ist die Gefährdung, die vom Beschwerdeführer ausgeht, aktueller und konkreter Natur. Darüber hinaus stellt die gewaltverherrlichende Ideologie des IS und verwandter Organisationen, die Terror als legitimes Mittel zur Erreichung ihrer Ziele ansehen, eine schwerwiegende Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit dar (MI-act. 642 f.). Aufgrund der Aktualität und des Schweregrads der Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz besteht ein sehr grosses öffentliches Interesse daran, wirksame Massnahmen zum Schutz der inneren und äusseren Sicherheit ergreifen zu können.