Personal des ZAA zu einer mitinhaftierten Person auf Arabisch: "Das ist deine Religion. Du musst Ungläubige töten!" (MI-act. 568). Des Weiteren wurde beobachtet, dass sich unterschiedliche Personen nach dem Kontakt mit dem Beschwerdeführer in ihrem Verhalten verändert haben. Zudem wurde das Wort "Kuffar", was "Ungläubige" bedeutet, vermehrt in der Haftanstalt wahrgenommen (MI-act. 599, 625). Mehrere mitinhaftierte Personen forderten darüber hinaus, im gleichen Bereich wie der Beschwerdeführer untergebracht zu werden, da sie nicht bei den "Ungläubigen" sein wollen (MI-act. 625 f.).