Seine über die sozialen Medien getätigten Äusserungen würden zeigen, dass er die gewalttätige Ideologie des IS verinnerlicht habe und dessen Ziele befürworte, indem er etwa die Errichtung eines Kalifats nach den Regeln der Scharia in Europa und die Ausrottung von Ungläubigen befürwortete. Im Weiteren habe er, in der Absicht seine Gesprächspartner von der Ideologie des IS zu überzeugen respektive sie darin zu bestärken, Propagandamaterial des IS über die sozialen Medien verbreitet und Handlungsanweisungen des IS versandt (MI-act. 643 f.). All diese Handlungen würden terroristische Aktivitäten darstellen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden würden.