Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs zur Anordnung einer Einzelhaft am 6. Juni 2025 stritt der Gesuchsgegner den Vorwurf der Radikalisierung ab. Sollte er in den Gruppenvollzug wieder integriert werden, so würde er alle respektieren und sich anständig benehmen, sofern ihn die anderen mitinhaftierten Personen auch respektieren würden (MI-act. 654). An der Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 12. Juni 2025 betreffend die Änderung der Anordnung der Einzelhaft gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, dass er die Einzelhaft akzeptiere (MIact.