räumt werden (act. 36). 2.2. In der Eingabe vom 24. Juni 2025 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er nicht wie früher sei (act. 4). In seiner Eingabe vom 3. Juli 2025 äusserte er, dass er nicht bei guter Gesundheit, er 15 Tage in einen Bunker gesteckt worden und dies illegal sei. Ebenfalls sei er 25 Tage in sein Zimmer eingeschlossen worden. Er bitte darum, nicht mehr eigeschlossen zu sein und suche nach einer Lösung, ohne einen Schaden anzurichten, denn er sei unschuldig (act. 17 f.).