E. Gleichentags unterbreitete das ZAA dem MIKA den Vorschlag, die angeordnete Verlängerung der Einzelhaft gegenüber dem Beschwerdeführer "kleinschrittig und kontrolliert" zu lockern. Dies sei nun möglich, da eine andere mitinhaftierte Person in den Hauptflügel versetzt werde, sodass der Beschwerdeführer den separaten Flügel allein bewohne. Soweit der Beschwerdeführer sich an die Verhaltensregeln halte, könne der Haftraum von 08.00–11.30 Uhr geöffnet werden, sodass er sich neben dem Haftraum mit reduzierter Ausstattung auch im Flur aufhalten könne.