4. A._____ wird bei Unterbringung in einem reduzierten Haftraum vom Gemeinschaftsbetrieb ausgeschlossen. Sein Aufenthalt wird getrennt von anderen eingewiesenen Personen durchgeführt. Ausgenommen sind privilegierte Kontakte gemäss § 20 Abs. 1 lit. b (Rechtsvertreterin bzw. Rechtsvertreter) und lit. f (medizinische und seelsorgerische Betreuung) EGAR. 5. A._____ wird der Zugang zum Internet entzogen. 6. Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung kommt keine aufschiebende Wirkung zu. 6. Mit Verfügung vom 24. Juni 2025 ordnete das MIKA gegen den Beschwerdeführer Folgendes an (act. 1 ff.):