Bevor er den Rasierer dem Personal zurückgab, ritzte er sich am Unterarm, lachte dabei und machte erneut den Hitlergruss (MI-act. 651). Ebenfalls kommunizierte der Beschwerdeführer regelmässig über das Fenster mit anderen mitinhaftierten Personen (MI-act. 651, 705). -4- 3. Am 5. Juni 2025 nahm das Bundesamt für Polizei (fedpol) in einem Amtsbericht eine Beurteilung über den Beschwerdeführer hinsichtlich einer Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz vor (MIact. 636 ff.). Es kam zum Ergebnis, dass der Beschwerdeführer aktuell die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet (MI-act. 645).