Anlässlich einer Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs am 12. Mai 2025 wurde der Gesuchsgegner mit seinem Verhalten zwischen dem 9. und dem 12. Mai 2025 konfrontiert, woraufhin er mehrfach Fragen bloss belächelte, seine ausgesprochenen Drohungen als normale Reaktion bezeichnete, sagte, die Mitarbeitenden des ZAA sollten sich "ficken" und der befragenden Person den Mittelfinger zeigte (MI-act. 627). Gleichentags unternahm er einen Suizidversuch, wurde jedoch rechtzeitig aufgefunden und konnte nach einem medizinischen Check-up wieder in den Haftraum zurückverlegt werden (MIact. 602). Am nächsten Tag verschmierte er die Zellentür mit Kot (MIact. 650).