Am 11. Mai 2025 beschimpfte der Beschwerdeführer das Personal des ZAA bei der Frühstücksausgabe erneut, entblösste sein Geschlechtsteil und forderte das Personal auf Französisch auf, ihn oral zu befriedigen (MI-act. 627). Anlässlich einer Befragung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs am 12. Mai 2025 wurde der Gesuchsgegner mit seinem Verhalten zwischen dem 9. und dem 12. Mai 2025 konfrontiert, woraufhin er mehrfach Fragen bloss belächelte, seine ausgesprochenen Drohungen als normale Reaktion bezeichnete, sagte, die Mitarbeitenden des ZAA sollten sich "ficken" und der befragenden Person den Mittelfinger zeigte (MI-act. 627).