Kontakt mit dem Beschwerdeführer in ihrem Verhalten verändert haben. Es wurde ebenfalls beobachtet, dass er mehrfach Audienzen abhielt, in welchen inhaftierte Personen seinen Erzählungen zuhörten (MI-act. 599, 703). Darüber hinaus wurde das Wort "Kuffar", was "Ungläubige" bedeutet, vermehrt in der Haftanstalt wahrgenommen (MI-act. 599, 625). Mehrere mitinhaftierte Personen forderten zudem, im gleichen Bereich wie der Beschwerdeführer untergebracht zu werden, da sie nicht bei den "Ungläubigen" sein wollten (MI-act. 625 f.). Zudem hat der Beschwerdeführer gedroht, dass die "Rassisten schon sehen werden, was passiert, wenn er wieder draussen sei" (MI-act. 626).