2. 2.1. Der Beschwerdeführer trat am 11. April 2025 ins ZAA ein. Dem Führungsblatt sowie den Rapporten des ZAA vom 14. April 2025 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer unmittelbar nach seinem Eintritt ins ZAA versuchte, andere mitinhaftierte Personen für den IS zu rekrutieren (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 567 ff., 701 ff.). Eine mitinhaftierte Person äusserte deswegen am 14. April 2025 gegenüber dem Personal des ZAA den Wunsch, den Stock zu wechseln, da der Beschwerdeführer von ihr den Beitritt zum IS verlange und sie sich von ihm bedroht fühle (MI-act. 569, 701).