Am 4. bzw. 11. April 2025 ersuchte das MIKA die Kantonspolizei Aargau um eine Interpol-Abfrage zwecks Identifizierung des Gesuchsgegners (MIact. 721 ff.). Zwischenzeitlich teilten die Interpolstellen Kairo, Paris, Rabat, Tunis und Algier mit, dass sie den Gesuchsgegner nicht hätten identifizieren können. Die Rückmeldungen der Stellen in Tripoli und Madrid stehen trotz zweifacher Nachfrage noch aus (MI-act. 760, 763 f.).