Am 21. Oktober 2024 teilte das Amt für Justizvollzug Aargau mit, dass der Gesuchsgegner am 18. Februar 2025 aus dem Strafvollzug entlassen werde (MI-act. 617). Das MIKA führte mit dem Gesuchsgegner am 12. Dezember 2024 erneut ein Ausreisegespräch durch. Dabei gab er an, ägyptischer Staatsbürger zu sein und nach seiner Entlassung nach Portugal ausreisen zu wollen (MIact. 620). Am 23. Januar 2025 wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Durchset- -5-