Am 30. Januar 2023 führte das MIKA mit dem Gesuchsgegner erneut ein Ausreisegespräch durch. Er behauptete weiterhin, algerischer Staatsbürger zu sein, verweigerte jedoch erneut die Mitwirkung an der Papierbeschaffung (MI-act. 515 ff.). Zwischen dem 28. März 2023 und dem 5. März 2024 monierte das SEM mehrfach die ausbleibende Bearbeitung der Identifikationsanträge bei den marokkanischen Behörden (MI-act. 518 ff., 521 ff., 545 f., 570 f.). Am 8. April 2024 verweigerte der Gesuchgegner ein Gespräch mit dem MIKA zur Mitwirkung bei der Papierbeschaffung (MI-act. 583).