Anlässlich des Ausreisegesprächs mit dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom 21. Februar 2025 weigerte sich der Gesuchsgegner, in sein Heimatland zurückzukehren (MI-act. 40 f.). Dies im Gegensatz zur Mutter und Schwester des Gesuchsgegners, deren gleichzeitig gestellte Asylgesuche ebenfalls abgelehnt wurden, die aber in der Zwischenzeit freiwillig in die Türkei zurückgekehrt sind (MI-act. 50). Im Auftrag des MIKA wurde der Gesuchsgegner am 2. Juli 2025, 11.25 Uhr, durch die Kantonspolizei Aargau in seiner Unterkunft angehalten und festgenommen (act. 2).