D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 5, act. 36). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 5, act. 36): 1. Das Gesuch um Bestätigung der Haft sei abzuweisen. 2. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. 3. Dem Gesuchsgegner sei die Auflage zu erteilen, sich wöchentlich beim MIKA zu melden. 4. Der amtliche Vertreter sei aus der Staatskasse zu entschädigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -4- Der Einzelrichter zieht in Erwägung: