Mit Schreiben vom 24. Juni 2025 lud das MIKA den Gesuchsgegner auf den 1. Juli 2025, 11.00 Uhr, zur Besprechung der Ausreisemodalitäten vor (MI-act. 195). -3- B. Am 1. Juli 2025 führte das MIKA mit dem Gesuchsgegner ein Ausreisegespräch und gewährte ihm zugleich das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 203 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.